Ist der beauftragte Handwerker pleite? Pfusch am Bau?
Immer wieder kommt es vor, daß ein Fensterlieferant während des Bauvorhabens insolvent geht und der Bauherr dann auf unfertigen Leistungen sitzen bleibt. Oder es treten nach Fertigstellung des Bauvorhabens im Zeitraum der Gewährleistung Mängel auf, aber der Lieferant existiert nicht mehr und kann deshalb nicht mehr für die Beseitigung der Mängel herangezogen werden.
Wir beseitigen Mängel an Fenstern, Türen und Fassaden vor und nach der Abnahme. Ebenso arbeiten wir Mängel nach Gutachten ab und beseitigen diese – auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit dem Gutachter.